Häufige FRAGEN in der Kieferorthopädie

Kinder/Jugendliche


Eine erste Untersuchung kann je nach Fehlstellung schon mit 5-6 Jahren sinnvoll sein. Im Allgemeinen beginnt man bei extremen Fehlstellungen im Alter von 6-9 Jahren mit einer Frühbehandlung . Der normale Behandlungsbeginn liegt jedoch zwischen 9-11 Jahren je nach Zahnwechsel (siehe "Behandlung wann?"). Meist sind die Mädchen den Jungen 1-2 Jahre in der Entwicklung voraus, so dass bei Mädchen etwas eher begonnen wird als bei Jungen.

Der Zeitpunkt des Behandlungsbeginns ist in der Kieferorthopädie extrem wichtig, da bestimmte Bewegungen einfacher sind, wenn noch nicht alle Zähne durchgebrochen sind und eine falsche Kieferlage nur während der Wachstumsschübe gut behandelt werden kann.

 

Erwachsene


Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Lebensalter möglich, wenn Zähne und Knochen gesund sind. Typische Behandlungen sind die Auflösung von Engständen oder das Schließen von Lücken. Anders als bei Kindern ist eine Beeinflussung des Wachstums der Kiefer nicht mehr möglich. Wenn also Ober- oder Unterkiefer zu weit vorne oder hinten liegen, müssen die Kiefer chirurgisch, d.h. in einer Operation versetzt werden. Die Kosten einer solchen kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Therapie werden auch bei Erwachsenen oft von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Lassen Sie sich unverbindlich beraten (siehe "Erwachsenenbehandlung"). Eine erste Beratung bei uns wird von der Krankenkasse bezahlt. Darin erklären wir Ihnen, welche Fehlstellungen vorliegen und welche Möglichkeiten der Behandlung es gibt. Dabei werden auch Ihre Wünsche berücksichtigt und so gibt es oft "kleine" und "große" Lösungen zwischen denen Sie entscheiden können.

Die offizielle Bezeichnung für einen Kieferorthopäden ist "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie". Als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie studiert man zunächst Zahnmedizin. Danach schließt sich eine vier Jahre dauernde Weiterbildung an. In diesen 4 Jahren arbeitet man 1 Jahr allgemeinzahnärztlich, mindestens 1 Jahr in der kieferorthopädischen Abteilung einer Universitätsklinik und den Rest in einer kieferorthopädischen Fachpraxis. Am Ende der 4 Jahre steht die Facharztprüfung, bei der man praktische Erfahrung und theoretisches Wissen nachweisen muss. Als Kieferorthopäde arbeitet man dann meistens nur noch in seinem Spezialgebiet, auch wenn man das Legen von Füllungen und Entfernen von Zähnen gelernt hat.

Grundsätzlich darf jeder "normale" Zahnarzt kieferorthopädisch behandeln. Es bleibt jedoch zu überlegen, ob ein Zahnarzt, der keine Weiterbildung hat und der auch die anderen Teilgebiete der Zahnmedizin abdeckt, die gleiche Erfahrung und Qualität bieten kann wie ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.

Leider sind inzwischen viele Zusatzbezeichnungen (z.B. Master of Science Kieferorthopädie oder Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie) auf dem Markt, die es dem Patienten schwer machen, den Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zu finden.

Nein, im Vordergrund steht immer die Entscheidung, ob eine Behandlung aus medizinischen Gründen sinnvoll ist. Dass gerade Zähne auch ästhetisch besser wirken, ist ein positiver Nebeneffekt. Heute wird jedoch mehr Wert auf gesunde und gerade Zähne gelegt, die Menschen sind aufgeklärter und die schädlichen Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen besser bekannt. Dadurch finden mehr Menschen den Weg zu uns.

KIG ist eine Abkürzung und steht für Kieferorthopädische Indikationsgruppen.

Es ist eine Tabelle, die deutschlandweit für alle gesetzlich Versicherten gilt und in der verschiedene Fehlstellungen in die Schweregrade 1-5 unterteilt werden. Bei einem Schweregrad 3-5 (grün in der Tabelle) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung, bei Schweregrad 1 oder 2 (rot in der Tabelle) nicht. Die Einteilung nimmt der Kieferorthopäde vor. Oft lässt sich eine Einordnung allein nach der klinischen Untersuchung vornehmen, manchmal jedoch erst nach Auswertung von Gipsmodellen und Röntgenbildern. Die Beschreibung der KIG-Einstufung setzt sich aus einem Buchstaben für die Art der Fehlstellung und der Ziffer 1-5 für den Schweregrad zusammen.

Ein Beispiel:
Stehen die oberen Schneidezähne weit vor den unteren, z.B. durch eine Unterkiefer-Rücklage, spricht man von einer "sagittalen Stufe distal". Die Abkürzung in der Tabelle für diese Fehlstellung ist das "D". Über die Schweregrade 1-5 wird jetzt noch das Ausmaß bestimmt. Stehen die Zähne z.B. 7mm vor, ergibt sich eine KIG-Einstufung von KIG D4 und die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden übernommen. Stehen die Zähne nur 5mm vor, erfolgt eine Einstufung in KIG D2 und es werden leider keine Kosten übernommen - es sei denn es liegen noch andere Fehlstellungen mit Schweregrad 3-5 vor.

 

Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung, wenn Fehlstellungen des Schweregrades 3-5 vorliegen. Die Schweregrade sind in den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) festgelegt und werden von Ihrem Kieferorthopäden nach eingehender Untersuchung bestimmt. Bei Schweregrad 3-5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Basisbehandlung. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen und Geräte, die nicht von der Versicherung bezahlt werden, die Sie aber privat dazu wählen können, um die Behandlung zu optimieren (siehe "private Leistungen").

Bei Fehlstellungen des Schweregrades 1 oder 2 werden keine Kosten erstattet, auch wenn in vielen Fällen eine Behandlung medizinisch indiziert ist. In solchen Fällen gibt es leider keinen Zuschuss Ihrer Krankenkasse. Eine gewünschte kieferorthopädische Behandlung muss komplett privat gezahlt werden.


Bei über 18-Jährigen werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nur bei starken Fehlstellungen übernommen, wenn die Behandlung in Verbindung mit einer Operation am Kieferknochen durchgeführt werden muss. Man nennt diese Behandlung kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungen. Dazu gehört z.B. eine chirurgische Lagekorrektur eines Kiefers nach vorn oder hinten oder eine chirurgische Erweiterung des Ober- oder Unterkiefers. Auch dabei müssen bestimmte Schweregrade nach den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen erreicht sein, damit die Kosten übernommen werden.

Leider nein, denn lose und feste Zahnspange haben verschiedene Aufgaben und werden während einer Behandlung oft nacheinander oder kombiniert eingesetzt. Lose Klammern können dabei Dinge, die feste nicht können und umgekehrt. Mit herausnehmbaren Zahnspangen lässt sich z.B. das Kieferwachstum sehr gut fördern oder hemmen. Mit einer festen Zahnspange dagegen lassen sich Zähne gezielt und kontrolliert in fast jede beliebige Richtung körperlich, d.h. ohne Kippung, bewegen.

"Jain". Wenn Zähne bewegt werden sollen, muss man eine Kraft aufbringen. Dieses haben die Zähne zunächst nicht gern - sie müssen sich an die Druck- oder Zugkräfte gewöhnen. Nach dem Einsetzen einer Klammer oder nach erneuter Aktivierung ist es normal, wenn man ein leichtes Druckgefühl an den Zähnen spürt, besonders beim Essen harter Speisen. Individuell ist die Reaktion sehr unterschiedlich, für manche sind es Schmerzen, andere sprechen von leichter Spannung. Nach wenigen Tagen haben sich die Zähne aber an die Behandlung gewöhnt und man kann wieder voller Lust essen.

Nein. Die feste Zahnspange schädigt die Zähne nicht, wenn sie fachgerecht eingesetzt wurde und regelmäßig gepflegt und überprüft wird. Karies und Zahnfleischentzündungen entstehen nur durch eine unzureichende Zahn- und Mundpflege. Mit einer festen Klammer ist die Zahnpflege natürlich schwieriger und zeitaufwendiger. Wir erklären aber ganz genau, was zu beachten ist. Ein Glattflächenschutz (eine Versiegelung der Zähne im Bereich um die Brackets) und professionelle Zahnreinigungen während der festsitzenden Klammerphase geben zusätzliche Sicherheit.

Ziel ist es, möglichst alle bleibenden Zähne zu erhalten und einzuordnen. In der modernen Kieferorthopädie gibt es viele Geräte, die auch bei starken Engständen Platz für alle Zähne schaffen. Wenn jedoch ein extremer Platzmangel vorliegt und große Zähne in einem sehr schmalen Kiefer keine Aussicht auf eine spannungsfreie Einordnung in die Zahnreihe haben, ist die Entfernung von bleibenden Zähnen manchmal die Therapie der Wahl und sorgt für das stabilere Ergebnis.

Nein. Man sollte alles dafür tun, Milchzähne möglichst lang gesund zu erhalten, denn sie dienen auch als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Viele Engstände, die später behandelt werden müssen, sind Folge eines vorzeitigen Milchzahnverlustes und hätten vermieden werden können. Bei stark zerstörten Milchzähnen, die sich immer wieder entzünden, ist eine Entfernung aber ratsam. Je nach Zeitpunkt der Entfernung, sollte man dann jedoch einen Lückenhalter, eine kleine herausnehmbare Klammer, einsetzen, die die entstandene Zahnlücke offen hält, damit der Platz für den nachrückenden bleibenden Zahn erhalten bleibt.
Zudem kann es sein, dass Milchzähne nicht rechtzeitig ausfallen und die bleibenden Zähne am Milchzahn vorbei zu weit außen oder innen durchbrechen. Auch in solchen Fällen sollten Milchzähne besser entfernt werden, damit der bleibende Zahn sich spontan richtig einordnen kann.

Das kann leider niemand garantieren. Nach einer aktiven Behandlung ist eine lange Stabilisierungsphase notwendig. In unserer Praxis wird z.B. nach einer festsitzenden Apparatur noch mindestens ein Jahr lang kontrolliert, dass sich die Zähne nicht wieder verschieben. In dieser Zeit wird meistens eine herausnehmbare Klammer getragen. Auch nach Abschluss der Behandlung empfehlen wir unseren Patienten, am besten ein Leben lang die Zähne weiter zu stabilisieren, dann am besten auch mit festsitzenden Haltedrähten, sog. Retainern, die von innen hinter die Zähne geklebt werden. Absolute Sicherheit, dass sich nichts wieder verschiebt, hat man jedoch nie. Besonders bei den Unterkieferfrontzähnen kann es auch im Erwachsenenalter immer wieder zu Engständen und Drehungen kommen.