Die Kostenübernahme der privaten Versicherer hängt von den Verträgen bzw. Tarifen ab, die Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Allgemein werden die Kosten einer Behandlung übernommen, wenn eine "medizinische Notwendigkeit" vorliegt. Dieses entscheidet der Kieferorthopäde nach genauer Befunderhebung. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss kein bestimmter Schweregrad vorliegen, allein die medizinische Notwendigkeit reicht für die Kostenerstattung aus.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung haben Sie als privat Versicherter das Recht auf eine freie Auswahl der Behandlungsmittel. Das heißt, Ihre Versicherung darf die Kostenübernahme nicht abhängig machen von der Wahl der Behandlungsmethode oder der Art der Zahnspange. Damit steht Ihnen ein großes Spektrum an fortschrittlichen und angenehmen Therapiemöglichkeiten zur Verfügung. Mit anderen Worten: Die Kosten für einige Zahnspangen, die die gesetzliche Versicherung nicht bezahlt, werden von der privaten Versicherung übernommen.
Wie jede Versicherung möchten auch die privaten Versicherungen Kosten einsparen, und so kann es sein, dass nicht jede einzelne Leistung erstattet wird. Es gibt also Leistungen, die der Kieferorthopäde berechnen darf, die aber von der Versicherung nicht erstattet werden. Bitte sprechen Sie uns in solchen Fällen darauf an.
Wir empfehlen Ihnen, vorab die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe zu beantragen. Dazu erhalten Sie von uns einen detaillierten Behandlungsplan mit Aufstellung von Diagnose, Therapie, den Behandlungsmitteln und den vorraussichtlichen Kosten.
Im Rahmen einer festen Zahnspange übernehmen inzwischen auch die privaten Versicherungen nur noch Standardbrackets und Standarddrähte. Wenn Sie zum Beispiel ästhetische, zahnfarbene Brackets aus Keramik oder selbstligierende Brackets wünschen, müssen Mehrkosten selbst bezahlt werden. Dieses gilt auch für die wirkungsvolleren hochelastischen Drähte, die bei einer festsitzenden Klammer in bestimmten Phasen besser wirken als die Standarddrähte aus Stahl. Über die verschiedenen Möglichkeiten werden wir Sie aufklären und dann können Sie entscheiden, welche Variante sie wünschen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter "Private Zusatzleistungen".
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung unter anderem in Krankheitsfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner. Diese Patienten erhalten im Falle einer kieferorthopädischen Behandlung einen Teil der Kosten von der Privaten Versicherung und einen Teil von der Beihilfe erstattet.
Anders als bei den rein privat versicherten Patienten übernimmt die Beihilfe die Kosten einer kieferorthopädischen Frühbehandlung nur ab einem bestimmten Schweregrad nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen - ähnlich wie bei den gesetzlich Versicherten. Die Beihilfe hat also mehr Beschränkungen bei der Kostenübernahme im Rahmen einer Frühbehandlung. Bei rein privat Versicherten werden die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung allein bei einer medizinischen Notwendigkeit übernommen ohne Einteilung in Schweregrade.
Mit der Beihilfe gibt es zudem häufig Erstattungsprobleme bei bestimmten Leistungen bzw. Abrechnungspositionen. Beihilfestellen haben Verzeichnisse von Gebühren, die sich in einigen Positionen nicht mit den zahnärztlichen Gebührenverzeichnissen decken und so wird die Kostenübernahme dieser Positionen abgelehnt.
Es sind Leistungen, die der Kieferorthopäde berechnen darf, die aber trotzdem nicht erstattet werden. Bitte sprechen Sie uns in solchen Fällen darauf an, denn oft wird seitens der Beihilfe der Eindruck erweckt, der Kieferorthopäde habe nicht korrekt abgerechnet.