PRIVATE ZUSATZLEISTUNGEN für Kassenpatienten
- und einige auch für Privatpatienten

Private Zusatzleistungen sind Maßnahmen, die für den Patienten mit Mehrkosten verbunden sind oder die die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht erstattet, sog. außervertragliche Leistungen.

Die moderne Kieferorthopädie bietet eine Menge privater Zusatzleistungen, von denen wir Ihnen hier einen Teil vorstellen möchten. Die meisten unserer Patienten wählen diese Leistungen, da sie die Behandlung angenehmer, sicherer, ästhetischer und schneller machen. Nicht für jeden Patienten kommen alle Maßnahmen in Betracht. Wir stellen Ihnen ein individuelle Aufstellung zusammen, erklären diese und sagen Ihnen, was medizinisch für Ihr Kind besonders wichtig wäre. Diese Leistungen sind freiwillig und Sie können aus dem Angebot auch nur einzelne Leistungen frei wählen.

Bei Leistungen mit Mehrkosten übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Standardausführung, für bessere Materialien müssen Sie nur die Mehrkosten übernehmen. Sie können diese Leistungen freiwillig zur Kassenbehandlung dazuwählen, um die Behandlung zu optimieren.

Zu den außervertraglichen Leistungen, kurz AVL, gehören Zahnspangen oder Maßnahmen, die die Krankenkasse gar nicht anbietet und daher auch nicht bezahlt. Dazu gehören bestimmte unauffällige Zahnspangen oder Zahnspangen, die schneller wirken, oder einige Maßnahmen zum Schutz der Zähne. Hier muss die gesamte Leistung vom Patienten selbst gezahlt werden.

Privatpatienten haben eine viel größere Auswahl an Behandungsmitteln, die von der Versicherung erstattet werden. Bei Spezialbrackets und -drähten müssen aber auch privat Versicherte Mehrkosten tragen.

Was zahlt die Krankenkasse, was die private Zusatzversicherung?

In den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen werden verschiedene Fehlstellungen mit unterschiedlichen Ausprägungen den Schweregraden 1-5 zugeordnet. Bei Einteilung in die Schweregrade 3-5 übernimmt die Krankenkasse die Hauptkosten für eine Behandlung, im Fachjargon sagt man, es liegt ein "KIG-Fall" vor. Für die Schweregrade 1 und 2 werden leider keine Kosten für eine Behandlung übernommen, auch wenn diese in vielen Fällen medizinisch sinnvoll ist. Wenn dann eine Behandlung gewünscht ist, muss diese komplett privat gezahlt werden.

Von Vorteil kann es sein, wenn man als Kassenpatient vor dem Besuch bei uns eine private Zusatzversicherung für den Bereich Kieferorthopädie abgeschlossen hat.

Das kommt besonders dann zum Tragen, wenn die Krankenkasse gar keine Kosten für eine Behandlung übernimmt, eine Behandlung aber trotzdem medizinisch angeraten ist. Eine private Zusatzversicherung übernimmt dann nämlich je nach Tarif einen Großteil der Kosten.

Die private Zusatzversicherung erstattet auch die Kosten für Leistungen, die man zusätzlich zur Kassenbehandlung dazu wählen kann, um diese zu optimieren.

Gern bieten wir Ihnen in allen Fällen eine zinslose Ratenzahlung an, bei der sie monatliche Raten verteilt über die Behandlungszeit bezahlen. Sagen Sie uns, wie Sie es am liebsten hätten. Für jede einzelne Leistung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie gegebenenfalls bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen können.

 

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Kassenleistung - Privatleistung