KOSTEN Kassenpatient

Kosten Zahnspange Kinder und Jugendliche bis 18. Lebensjahr

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen Großteil der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn Fehlstellungen des Schweregrads 3-5 vorliegen. Welcher Schweregrad vorliegt, beurteilt Ihr Kieferorthopäde anhand der sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG. In diesen Gruppen, die deutschlandweit für alle Krankenkassen gelten, sind verschiedene Fehlstellungen mit unterschiedlichen Ausprägungen den Schweregraden 1-5 zugeordnet.

Bei Einteilung in die Schweregrade 3-5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung, im Fachjargon sagt man, es liegt ein "KIG-Fall" vor.

Für die Schweregrade 1 und 2 werden leider keine Kosten für eine Behandlung übernommen, auch wenn diese in vielen Fällen medizinisch sinnvoll ist. Es ist falsch anzunehmen, dass die Schweregrade 1 und 2 nur Fehlstellungen kosmetischer Art bedeuten. Die Krankenkasse zahlt bei Schweregrad 1 oder 2 auch keinen Zuschuss. Viele Familie entscheiden sich dann für eine private Behandlung, die komplett selbst bezahlt werden muss. Besonders in solch einem Fall lohnt sich eine private Zusatzversicherung für die Kieferorthopädie (siehe unten), die einen Teil der Kosten übernimmt.

Eine Kassenbehandlung darf nach Sozialgesetzbuch nur "ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig" sein. Damit kommt man in den meisten Fällen grundsätzlich ans Ziel.

Die Behandlungsmittel entsprechen aber nicht immer den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die heutige Kieferorthopädie kann mehr: Einige moderne Zahnspangen und Maßnahmen werden von der Krankenkasse nicht bezahlt. Dazu gehören viele Zahnspangen, die schneller und angenehmer wirken oder unauffälliger zu tragen sind, und prophylaktische Maßnahmen wie der Glattflächenschutz und eine professionelle Zahnreinigung. Diese Maßnahmen können Sie als sogenannte private Zusatzleistungen freiwillig zur Kassenbehandlung dazuwählen und damit die Behandlung noch besser machen. Auch hier lohnt sich eine private Zusatzversicherung für die Kieferorthopädie, die je nach Tarif die Kosten erstattet.

KIG - Kieferorthopädische Indikationsgruppen

KIG ist eine Abkürzung und steht für Kieferorthopädische Indikationsgruppen. Es ist eine Tabelle, die deutschlandweit für alle gesetzlich Versicherten gilt und in der verschiedene Fehlstellungen in die Schweregrade 1-5 unterteilt werden. Bei einem Schweregrad 3-5 (grün in der Tabelle) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung, bei Schweregrad 1 oder 2 (rot in der Tabelle) nicht. Die Einteilung nimmt der Kieferorthopäde vor. Oft lässt sich eine Einordnung allein nach der klinischen Untersuchung vornehmen, manchmal jedoch erst nach Auswertung von Gipsmodellen und Röntgenbildern. Die Beschreibung der KIG-Einstufung setzt sich aus einem Buchstaben für die Art der Fehlstellung und der Ziffer 1-5 für den Schweregrad zusammen.

Ein Beispiel:
Stehen die oberen Schneidezähne weit vor den unteren, z.B. durch eine Unterkiefer-Rücklage, spricht man von einer "sagittalen Stufe distal". Die Abkürzung in der Tabelle für diese Fehlstellung ist das "D". Über die Schweregrade 1-5 wird jetzt noch das Ausmaß bestimmt. Stehen die Zähne z.B. 7mm vor, ergibt sich eine KIG-Einstufung von KIG D4 und die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden übernommen. Stehen die Zähne nur 5mm vor, erfolgt eine Einstufung in KIG D2 und es werden leider keine Kosten übernommen - es sei denn es liegen noch andere Fehlstellungen mit Schweregrad 3-5 vor.

KIG-Tabelle / Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Eigenanteil / Versichertenanteil

bei Behandlung über die Krankenkasse

An den Kosten, die die Krankenkasse übernimmt, müssen Sie sich zunächst beteiligen. Quartalsweise erhalten Sie eine Rechnung, von der die Krankenkasse 80% erstattet. 20% bezahlt die Familie selbst, das ist der sog. Eigenanteil oder Versichertenanteil. Wenn mehr als ein Kind gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung ist, bezahlen Sie für das zweite, dritte, vierte.... Kind nur 10% Eigenanteil. Diesen Eigenanteil erhalten Sie am Ende der Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurück, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die Behandlung ist nach der Stabilisierungszeit beendet.

Der Eigenanteil wird also über die gesamte Behandlungszeit verteilt bezahlt und bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse erstattet. Die Behandlungsdauer beträgt bei einer Frühbehandlung ca. 1,5 Jahre, bei einer Hauptbehandlung ca. 3-4 Jahre. Je nach Umfang der Behandlung liegt der Eigenanteil bei 250 bis 700 Euro, aber verteilt auf die vorher genannten Jahre.

Sie können über diesen Betrag auch eine zinslose Ratenzahlung wählen und haben dann monatlich eine gleichmäßige finanzielle Belastung. In einer Schlussrechnung werden die Raten mit den Rechnungen abgeglichen.

Bei mangelhafter Mitarbeit, wiederholt schlechter Zahnpflege oder Termineinhaltung sind wir Kieferorthopäden verpflichtet, der Krankenkasse eine Mitteilung darüber zu schreiben. Sollte die Mitarbeit weiterhin schlecht sein, muss die Behandlung abgebrochen werden, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Den bis dahin gezahlten Eigenenanteil erhalten Sie bei einem Abbruch der Behandlung von der Krankenkasse nicht erstattet.

Bei einem Abbruch übernimmt die Krankenkasse keine weiteren Kosten für die Kieferorthopädie, egal bei welchem Arzt.

Private Zusatzversicherung Kieferorthopädie

Eine private Zusatzversicherung ist oft sinnvoll und sollte möglichst vor dem Besuch beim Kieferorthopäden abgeschlossen werden.

Wie oben schon geschrieben übernimmt die Krankenkasse nur Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung. Viele unauffällige Zahnspangen wie zahnfarbene Keramikbrackets oder die Alternative zum Gesichtsaußenbogen (Headgear) oder Klammern, die schneller wirken, werden von der Krankenkasse nicht bezahlt. Dazu gehören auch  Maßnahmen zum Schutz der Zähne wie eine Glattflächenversiegelung oder professionelle Zahnreinigungen, deren Kosten ebenfalls nicht übernommen werden.

Eine Aufstellung dieser Zahnspangen und Maßnahmen, die die Krankenkasse nicht bezahlt, finden Sie unter Private Zusatzleistungen. Die Kosten dieser Zahnspangen und Maßnahmen, die die Krankenkasse nicht bezahlt, würde je nach Tarif Ihre private Zusatzversicherung übernehmen.

Falls Sie keine private Zusatzversicherung haben, bieten wir Ihnen bei der Wahl privater Zusatzleistungen eine zinslose Ratenzahlung verteilt über die Behandlungszeit an. Am Ende der Behandlung wird dann eine Endabrechnung der Raten und Leistungen gemacht.

 

Eine private Zusatzversicherung für die Kieferorthopädie ist besonders wichtig, wenn die Krankenkasse gar keine Kosten für eine Behandlung übernimmt, diese aber medizinisch wichtig wäre. Bei Einstufung in den Schweregrad 1 oder 2 der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen übernimmt die Krankenkasse gar keine Kosten für Zahnspangen. Trotzdem können die Zähne sehr schief stehen.

Viele Familien wünschen in so einem Fall eine private Behandlung. Wir klären Sie vorher genau über die Kosten auf, die individuell sehr unterschiedlich sein können. Je nach Art der Fehlstellung und Wahl der Zahnspangen können sie zwischen ca. 500 und 7000 Euro liegen. Die Kosten für eine solche private kieferorthopädische Behandlung würde dann die private Zusatzversicherung übernehmen oder je nach Tarif zumindest einen Teil davon.

Wenn Sie keine Zusatzversicherung haben, bieten wir aber auch in diesem Fall eine zinslose Ratenzahlung an. Die Kosten müssen in unserer Praxis nicht auf einmal beglichen werden. Meist erstreckt sich eine Behandlung über mehrere Jahre und mit einer Ratenzahlung zahlen Sie monatlich gleichmäßige Teilbeträge. Auch bei kosmetischen Behandlungen, die nur einige Monate dauern, ist eine Ratenzahlung möglich. Am Ende der Behandlung wird dann eine Schlussrechnung mit Vergleich von Raten und erbrachten Leistungen erstellt.

Kosten Zahnspange Erwachsene über 18. Lebensjahr

Bei Patienten, die über 18 jahre alt sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel keine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Als Stichtag dabei gilt, dass der Behandlungspan vor dem 18. Geburtstag von der Krankenkasse genehmigt sein muss. Wenn ein Patient also während einer laufenden Behandlung 18 Jahre oder älter wird, werden die Kosten weiter übernommen.

Ausnahmen sind Patienten mit extremen Fehlstellungen der Kiefer, die auch chirurgisch behandelt werden müssen. Das heißt, für eine erfolgreiche Behandlung müssen nicht nur die Zähne bewegt werden, sondern die Kieferknochen liegen so falsch, dass sie in einer Operation versetzt werden müssen, damit der Patient wieder richtig beißen kann.

Aber auch dort müssen bestimmte Schweregrade nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG, siehe oben) vorliegen, damit die Kosten übernommen werden. In einer solchen kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung bewegen wir die Zähne in einen guten Zahnbogen und der Chirurg versetzt den Kieferknochen, der falsch in den Schädel eingebaut ist, mittels einer Operation an die richtige Stelle. Die Zahnbögen werden also samt Kieferknochen in die ideale Verzahnung gesetzt.

Eine Ausnahme besteht auch, wenn ein Kiefer so schmal ist, dass er chirurgisch erweitert werden muss.